Den TeilnehmerInnen wird eine gemeindespezifische Aufgabenstellung in Form eines Wettbewerbes gestellt. Die Beurteilung erfolgt durch eine Fachjury, mit Sachpreisrichtern der Gemeinde und von der ZT-Kammer bestellten Fachjuroren.
Mit dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die BewerberInnen mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind, die fachliche Kompetenz im Vordergrund des Auswahlverfahrens steht und eine objektive Beurteilung auch junger OrtsplanerInnen gegeben ist.
Als Zusatznutzen zeigen die vorzulegenden Studien der Gemeindeverwaltung mehrere Entwicklungsmöglichkeiten auf.
Nähere Informationen und Beratungen bezüglich der Durchführung dieses objektiven Auswahlverfahrens erteilt Ihnen unser Architekturbüro.